Seit dem 11. März 2013 muss jedes internationale Unternehmen, das seine Körperpflegeprodukte in der EU vermarkten möchte, von Tierversuchen sowohl für die Endprodukte als auch ihre Inhaltsstoffe absehen. Damit wurde auch die Gesetzeslücke geschlossen, die vorher Firmen ermöglichte, im Ausland ansässige Labore mit Tierversuchen zu beauftragen, wenn dies im Inland verboten war – und sei es nur für einzelne Rohstoffe. Das Problem ist, dass praktisch alle Inhaltsstoffe in Kosmetikprodukten schon längst in Tierversuchen getestet wurden. Nämlich in all den Jahren vor Inkrafttreten dieses EU-Verbotes. Und: Für Substanzen, die auch in anderen Bereichen eingesetzt werden (z.B. zur Herstellung von Medikamenten), gilt die Testung nach dem Chemikalienrecht, und das erlaubt Tierversuche. Es gibt kaum Substanzen, die ausschließlich in Kosmetika zum Einsatz kommen. Firmen, die ihre Kosmetikprodukte in China verkaufen wollen, müssen sie sogar an Tieren testen lassen. Das ist von der chinesischen Regierung so vorgeschrieben. Aus diesem Grund haben sich auch schon etliche Naturkosmetikhersteller aus China zurückgezogen.

 

Also, was tun? Vegane Kosmetik beinhaltet zum einen Tierversuchsfreiheit (im Rahmen der oben beschriebenen Möglichkeiten) und Verzicht auf tierliche Bestandteile. Das heißt, ausschlaggebend sind zertifizierte Siegel auf den Verpackungen und ihre Bedeutung.

 

Wer mehr dazu lesen möchte: Hier ein Blog, das sich ausschließlich mit veganer Kosmetik beschäftigt (www.kosmetik-vegan.de), eine Website von Peta mit Informationen zu tierfreundlicher Kosmetik (www.kosmetik-ohne-tierversuche.de) sowie weitere Informationen zur Vegan Society und der Veganblume (www.vegetarian-only.de/die-vegan-society-und-die-vegan-blume/).

 

http://archiv.vegan.at/veganelebensweise/guetesiegel/veganblume.html#punkt3

 

Verschiedene Siegel

Die Veganblume der englischen Vegan Society bekommen nur Produkte, deren gesamter Produktionsprozess tierbestandteils- und tierversuchsfrei ist. Bei Herstellung respektive Entwicklung von gentechnisch veränderten Organismen dürfen weder Tiergene noch Derivate von tierischen Substanzen enthalten sein. Das Siegel verbietet, Tierversuche durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Auch Rohstofflieferanten ist es untersagt, Tierversuche durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Staatliche Kontrolle entfällt. Produkte mit diesem Siegel sind in Drogeriemärkten, Reformhäusern, Biosupermärkten, im Internet oder bei Vertriebspartnern zu kaufen.

Bei diesem Siegel dürfen weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Rohstoffe, die erst nach dem 1.1.1998 auf den Markt gekommen sind, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie ohne Tierversuch getestet worden sind. Der Einsatz von Stoffen, die von Tieren produziert werden (z.B. Milch, Honig), ist gestattet. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten Wirbeltieren (z.B. Emuöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, Collagen und Frischzellen) ist untersagt. Diese Produkte sind in Drogeriemärkten, Bioläden, Reformhäusern, im Internet oder bei Vertriebspartnern zu finden.

Das Logo des Deutschen Tierschutzbundes auf den Produkten zeigt ein Kaninchen mit einer schützenden Hand. Für diese Produkte dürfen weder Tierversuche durchgeführt noch in Auftrag gegeben werden. Den Unternehmen ist jegliche Verbindung zu anderen Unternehmen, die Tierversuche durchführen, untersagt. Die Verwendung von Rohstoffen, die nach dem 1.1.1979 auf den Markt kamen und an Tieren getestet wurden, sind verboten. Rohstoffe, deren Gewinnung mit Tierquälerei oder Ausrottung verbunden sind, sind verboten. Auch dürfen weder Bestandteile von getöteten noch von gequälten Tieren verwendet werden. Rohstoffe von lebenden Tieren (z. B. Milch, Eigelb, Lanolin, Bienenwachs, Honig) sollen bevorzugt aus ökologischer Tierhaltung entsprechend der EG-Bioverordnung stammen. Diese Produkte gibt es im Internet oder bei Vertriebspartnern.

Dieses international gültige Siegel mit dem springenden Kaninchen-Logo bedeutet für die entsprechenden Produkte: Es gibt einen vom Unternehmen gewählten, unveränderbaren Stichtag, seit dem das Unternehmen weder Tierversuche durchführt noch in Auftrag gibt. Auch Zulieferer dürfen Tierversuche weder durchführen noch in Auftrag geben. Bestandteile von toten oder lebenden Tieren sind erlaubt. Produkte mit diesem Siegel sind im Internet oder bei zertifizierten Unternehmen erhältlich.